Verbraucher- & Tierschutz
Aufgaben des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung:
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Lebensmittelüberwachung
Aktuelle Lebensmittelwarnungen
Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
NEU: für den Handel mit Bedarfsgegenstände
Anzeige nach §2a der Bedarfsgegenständeverordnung
Antrag auf lebensmittelrechtliche EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Merkblatt zur Speiseabfallentsorgung aus Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
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Tierseuchenbekämpfung
- Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
- sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft;
oder - sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
- a) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft
oder - b) mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden
- mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen (Gnitzen) geschützt wurden
und - während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.
Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. - Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet
und - die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet
und - der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert. Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
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- Personen, die fremde Stallanlagen betreten (z.B. zu Ausbildungszwecken, Tierschauen etc.) benötigen eine Bescheinigung darüber, dass Wohn- und Arbeitsort frei von Tierseuchen sind.
- Diese Bescheinigung wird in Form einer Tierseuchenfreiheitsbescheinigung vom FD Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ausgestellt.
- Gebühr: entsprechend Gebührenordnung
- Antragstellung: Rechtsgrundlagen - Tiergesundheitsgesetz, Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
- Heimtierausweis/Impfausweis für Heimtiere
Tiergesundheit - BTV 8
18. Dezember 2025
Im Landkreis Meißen ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) bei einem Rind festgestellt worden. Um den Ausbruchsbestand wurde eine Handelsrestriktionszone mit einem Radius von 150 km festgelegt. Auch Teile Thüringens liegen in diesem Radius und Halter empfänglicher Tierarten sind somit ebenfalls von Verbringungsbeschränkungen betroffen. Die Homepage des TMSGAF wird derzeit angepasst und im Zuge dessen wird eine interaktive Karte zur Verfügung gestellt werden.
Das Verbringen innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkung möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind, in BTV-8 freie Gebiete verbracht zu werden, bestehen unter Berücksichtigung der bei der EU gemeldeten Ausnahmeregelungen drei Optionen, eine Verbringung zu ermöglichen:
2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter:
Im Fall von 2. b) ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde.
Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.3. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie:
Verbringung zur unmittelbaren Schlachtung in Deutschland:Sollen Tiere aus einem nicht BTV-8-freien Gebiet zur unmittelbaren Schlachtung innerhalb Deutschlands verbracht werden, gelten folgende Bedingungen:
Information des Landkreis Altenburger Land für Rinderhalter zu BTV-8 vom 16.12.2025Tierhaltererklärung BTV 8 Jungtiere 2025
Tierhaltererklärung BTV 8 Schlachttiere 2025
Tierhaltererklärung BTV 8 ungeimpft 2025
Tierhaltererklärung Repellentbehandlung 1
BTV-Tierhaltererklärung Schlachttiere 22. Mai 2024
Impfempfehlung der StIKO Vet für alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen (Blauzungenkrankheit)
Tierbestandsmeldung Thüringer Tierseuchenkasse 2025
Merkblatt V Equiden Identifizierung u. Registrierung Teil I
Merkblatt V Equiden Identifizierung u. Registrierung Teil II
Meldebogen zur Registrierung einer Tierhaltung und Anmeldung bei Thüringer Tierseuchenkasse
Merkblatt Landwirt Afrikanische Schweinpest (ASP)
Merkblatt Jäger Afrikanische Schweinepest (ASP)
Merkblatt zur BVD-Bekämpfung in Thüringen
Geflügelpest in Thüringen – aktuelle Informationen
Meldepflichtige Tierkrankheiten
Tierseuchenfreiheitsbescheinigung/Tierseuchenrechtliche Bescheinigung:
Neuanmeldung einer Tierhaltung
Anträge Thüringer Tierseuchenkasse
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Tierschutz
- Sachkunde zum Transportieren von Tieren
- Sachkunde zum Töten von Tieren
- Fundtiere/ausgesetzte Tiere
- Misshandlung von Tieren, Vernachlässigung von Tieren
- Genehmigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz
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Fleischhygiene
- Untersuchung auf Trichinen
- Tierkörperbeseitigung/tierische Nebenprodukte
- Tierarzneimittel (TAM)
