Von 1934 bis 1945 wurden in Deutschland mindestens 300.000 Menschen in Kliniken und „Heilanstalten“ ermordet.
Weitere etwa 400.000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Ermöglicht wurden diese Verbrechen durch die allgemeine Akzeptanz der Ideen der „Rassenhygiene“: Danach seien einige Menschen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder sozialer Auffälligkeit „minderwertig“ und müssten an der Fortpflanzung gehindert oder gar getötet werden.
In die nationalsozialistischen Eugenikverbrechen war das gesamte Gesundheitssystem eingebunden. Beteiligt waren Ärzte und Pflegepersonal, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Heilanstalten, Wohlfahrtsämter, Innenministerien, Kinder- und Altersheime und Gerichte. Thüringen tat sich auch auf diesem Gebiet als nationalsozialistischer „Mustergau“ hervor. In ihrem Vortrag stellen Dörte Ernst und Steffi von dem Fange vom Lernort Weimar e. V. zentrale Aspekte der NS-Eugenikverbrechen in Thüringen vor. Besonderes Augenmerk legen sie dabei auf das Landesamt für Rassewesen in Weimar und die Landesheilanstalten Stadtroda.
Dozentinnen: Dörte Ernst, M.A.; Steffi von dem Fange, M.A.